AGB

Stand: Januar 2020

PUNCTUM wendet sich mit den auf der Webseite gezeigten Bildern vorwiegend an Geschäftstreibende und nicht an Privatkunden. Die Akzeptanz dieser AGB ist Voraussetzung für einen Geschäftsvorgang.

Lizenzvergabe

Die Nutzungsrechte an Bildern erwerben Sie nicht mit erfolgter Übersendung der gewünschten Bilder/Dateien, sondern erst mit Begleichung der Rechnung für die angefragte Nutzung. Die genauen Verwendungsmöglichkeiten des Bildmaterials sind mit diesem Kaufvertrag geregelt. Ohne Lizenz ist es Ihnen nicht gestattet, Material, Informationen oder andere Inhalte dieser Website ohne unsere Genehmigung zu nutzen.

Copyright

Alle Abbildungen dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Bilddaten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von PUNCTUM. Im Detail gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von PUNCTUM

I. Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch PUNCTUM. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3. Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch schriftlichen Widerspruch und umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen (Eingang bei uns) ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.

4. PUNCTUM geht keinerlei Lieferverpflichtung ein. Die Verfügbarkeit des Bildes oder einer CD kann erst nach dem Kauf garantiert werden. Verzögerungen der Lieferungen lösen keine Schadensersatzansprüche aus, auch wenn sie von PUNCTUM   zu verantworten sind. Wir behalten uns jederzeit vor, Teillieferungen vorzunehmen. Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Alle Bestellungen auch per Telefon oder E-mail gelten grundsätzlich als Festbestellungen. Das Risiko des Transportes der Ware liegt bis zur Ankunft bei dem Käufer der Ware. Falls Sendungen beschädigt eintreffen, müssen Transportunternehmen und PUNCTUM  unverzüglich schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden. Eine schriftliche Bestätigung des Anlieferers muss vom Käufer der Ware verlangt werden. Eine Kopie dieser Bestätigung senden Sie bitte an PUNCTUM. Gleiches gilt für versteckte Mängel, die Sie erst beim Auspacken feststellen. Umtausch erfolgt nur bei nachweislichem Produktschaden. Wir haften nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Handhabung entstanden sind. Sollten Bilder oder Medien, auf denen die Bilder aufgezeichnet sind, beschädigt sein, behalten wir uns eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vor. Die Voraussetzung dafür ist die Rücksendung des Materials innerhalb der genannten Fristen sowie eine schriftliche Beschreibung der Mängel. Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form einzureichen. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung von PUNCTUM  für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind Bildmaterialien, die vom Hersteller mit dem Ziel der bewussten künstlerischen Verfremdung (Körnigkeit etc.) produziert wurden.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Die Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials beruht auf den Angaben des Bestellers.

6. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt. PUNCTUM  wird von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

7. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt, soweit nicht anderes vereinbart ist, Eigentum von PUNCTUM. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.

8. Bildmaterial, an dem der Besteller ein Nutzungsrecht erworben hat, ist innerhalb von drei Monaten nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

9. Durch die Leistung von Schadensersatz erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am Bildmaterial der Agentur.

II. Auftragsproduktion

1. Für die Auftragsproduktion gelten immer die mit dem Kunden vereinbarten Konditionen, sofern sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

2. Mit der vollständigen Honorierung der von PUNCTUM-Fotografen erbrachten Leistungen und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten erwirbt der Kunde die im Auftrag vereinbarte Lizenz. Nutzungsrechte gelten bis zur Begleichung der Rechnung als nicht erteilt.

3. Jede den vereinbarten Rahmen übersteigende Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung und ist erneut honorarpflichtig.

4. Bei der Produktion von Bildmaterial im Auftrag hält der Kunde PUNCTUM grundsätzlich frei von Schadensersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Urheberrechten Dritter z.B. an Kunstwerken, resultieren. Wird vom Kunden das Vorlegen schriftlicher Releasen  verlangt, so muss dies vor Beginn der Auftragsproduktion vereinbart sein.

III. Honorare und andere Vergütungen

1.Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2.Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine  genauen oder unvollständige Angaben, ist PUNCTUM berechtigt, ein angemessenes Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer.

3. Für unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos (Luftbilder, Aufnahmen mit Models) wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4. Die Honorare gelten nur für die zwischen PUNCTUM und dem Besteller vereinbarte Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat PUNCTUM  umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss die Zustimmung zur Nutzung bei PUNCTUM  einholen.

6. Bei jeglicher unberechtigten, ohne Zustimmung von PUNCTUM erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grund-Honorars.

8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, kann PUNCTUM ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung stellen, auch wenn die Nutzung noch nicht erfolgte.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, können Bilder nach der Bestellung nicht storniert werden. Ein Ausschluss der Stornierung gilt generell sofort nach jeder erfolgten Bestellung. Ein bereits gezahltes Honorar kann nicht zurückerstattet werden.

10. Ausfallhonorar: Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 8 bis 14 Tage vor gebuchtem Termin 25%, Storno 3 bis 7 Tage vor gebuchtem Termin 50%, ab 2 Tagen vorher 75% der vereinbarten Gesamtsumme. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B. Studios, Visagisten, usw. werden in voller Höhe berechnet.

IV. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1.Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegen dem Verwender. Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Dies gilt insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials.

2.Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist eine Vertragsstrafe gemäß § I.6 dieser AGB in Höhe des Fünffachen des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu zahlen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3. Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe von Bildmaterial oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrags mit PUNCTUM. Der Besteller ist verpflichtet, PUNCTUM ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Zustimmung von PUNCTUM dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder unser Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an uns auszuhändigen oder nachweislich zu vernichten.

4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Werden Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus gebraucht, beispielsweise zu Werbezwecken, ohne dass dies mit PUNCTUM vereinbart ist, übernimmt PUNCTUM keine Haftung und ist im Falle einer eigenen Inanspruchnahme berechtigt, beim Kunden Regress zu nehmen.

5. Gegenstand des Vertrages sind urheberrechtlich geschützte Bilder und Illustrationen und sonstige Abbildungen die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar sind. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Haftung für die Fehlerfreiheit des Materials. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Bilder und Software den Anforderungen und Zwecken des Bestellers genügen oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeiten. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. PUNCTUM haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Gewähr für den kosten-,  mängel- und unterbrechungsfreien Betrieb der Webseite von PUNCTUM wird nicht übernommen. PUNCTUM haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Nutzung bzw. Verwendung der Bilder oder anderer Inhalte hervorgerufen werden, gleich welcher Art.

6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

V. Urheberrecht, Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Verwender hat PUNCTUM von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 Verlags Gesetzes mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

VI. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 

1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Künstlersozialabgaben zu zahlen.

3. Die Einräumung bzw. Übertragung der Nutzungsrechte an dem Bildmaterial steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

4. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

6. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.